Nr.5/22 | 25.01.2022 | WKM | Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
Die Landesregierung hat am Dienstag auf der Kabinettssitzung Anpassungen der geltenden Corona-Regeln für den Kulturbereich beschlossen. Zukünftig sollen Kultureinrichtungen wie Theater, Museen, Gedenkstätten, Kinos, Ausstellungen oder soziokulturelle Zentren auch in der Ampelstufe Rot der Corona-Landesverordnung ihren Kulturbetrieb aufrechterhalten können.
Bislang waren bei einer Einstufung in Rot Theater, Orchester, Kinos, Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen geschlossen. Sie können jetzt auch in dieser Stufe unter strikten Hygieneregelungen ihren Betrieb weiterführen. Damit wird die Kultur in der Ampelstufe Rot vergleichbar behandelt wie andere Bereiche.
„Dem Kulturbereich wurde in den vergangenen Monaten viel abverlangt. Er hat in den vergangenen fast zwei Jahren unter Beweis gestellt, dass Kultureinrichtungen höchst verantwortungsvoll und effektiv auf die Pandemie reagieren können. Es wurden ausgefeilte Hygienekonzepte erarbeitet und umgesetzt und beträchtliche Summen in die eigene Schutz-Infrastruktur investiert. Dafür und für die Unterstützung bei der Bekämpfung der Pandemie gilt den Kulturschaffenden mein ausdrücklicher Dank“, sagte Kulturministerin Bettina Martin im Anschluss an die Kabinettssitzung. „Es gab in den vergangenen Wochen einen intensiven Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern von Kunst und Kultur bei uns im Land. Der Input und die konstruktive Kritik waren wichtig, vielen Dank dafür. Mit den Anpassungen haben wir zwei Ziele verfolgt: Wir ermöglichen mehr Planungssicherheit im Kulturbereich. Und wir ermöglichen mehr Kultur. Das Erleben von Kunst und Kunst – selbstverständlich mit den notwendigen Schutzmaßnahmen – ist gerade auch in diesen schwierigen Zeiten wichtig für die Menschen“, so Martin weiter.
Nach den jetzt erfolgten Anpassungen gelten für die Kultureinrichtungen 2G Plus-Regelungen, die bereits in der Ampelstufe Orange gelten. Für Vorstellungen mit Publikum in Theatern, Kinos, Orchestern gelten Abstandsregeln (mindestens Schachbrettmuster), FFP2-Maskenpflicht auch am Sitzplatz. Außerdem können max. 30 Prozent der Plätze besetzt werden, höchstens 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in Innenräumen gestattet.
Auch für Chöre und Musikensembles gibt es Änderungen. Sie können auch in Ampelstufe Rot unter Anwendung der 2G-Plus-Regel und den bekannten Hygieneregeln nicht nur Proben durchführe, sondern auch Konzerte veranstalten.
Musik- und Jugendkunstschulen können auch weiter in der Ampelstufe Rot ihre Kurse anbieten, ebenso soziokulturelle Zentren.